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Ihre Sicherheit ist unser Anliegen

Seit dem 01.04.1979 ist die Wiederholungsprüfung aller Elektrogeräte und Elektroanlagen in Betrieben nach
DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3, BGV A2 bzw. VGB 4) Pflicht.
Die Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 der Berufsgenossenschaften durchgeführt.

Die Prüfung der Geräte soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräte, und damit vor immensen wirtschaftlichen Schäden schützen.
So z.B. schließen Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon, durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde.

Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches, ungeprüftes Gerät, dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen, und können bei Verstößen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften diese mit einer Geldbuße bis zu 10.000,-- € ahnden.
Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von unserem Fachbetrieb prüfen. Der Nachweis der Prüfung entbindet Sie von der Haftung.
Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten für die Haftung bei einem Schaden!
Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen.

Hierzu gehören z.B.:

Computer, Drucker, Scanner, Rechenmaschinen, elektrische Schreibmaschinen, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Kühlschränke, Papierschredder, elektrische Küchengeräte in Werkskantinen.
Elektrische Pflegebetten in Heimen und Kliniken.
Elektrische Werkzeugmaschinen wie: Handbohrmaschinen, Elektrotacker, Lötgeräte, Schwingschleifer, Dreieckschleifer, elektrisch betriebene Sprühpistolen, Ein- und Zweihand-Winkelschleifer, Elektroschlagschrauber, Schleifböcke, Ständerbohrmaschinen, Schutzglas-Schweißgeräte, Handschweißgeräte usw...

Ziel der Wiederholungsprüfung:

Mit der Wiederholungsprüfung sollen eventuelle Abnutzungen oder Beschädigungen rechtzeitig erkannt werden, sofern sie sicherheitstechnisch relevant sind.
Des Weiteren soll sie den sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand eines gebrauchten Gerätes belegen, damit es weiterhin benutzt werden kann. Die Wiederholungsprüfung besteht aus der Sichtprüfung, dem Messen und der Funktionskontrolle.

Ablauf der Prüfung

Die erste Teilprüfung: Sichtprüfung

Die Sichtprüfung soll feststellen, dass beim Prüfling keine äusseren sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen.
Spezielles Augenmerk ist auf Isolierungen zu legen. In weiterer Folge müssen der Zustand, die Zugentlastung und der Biegeschutz der Anschlussleitung durch Besichtigung und Handprobe überprüft werden.
Ebenso ist auf Anzeichen von unsachgemässem Gebrauch zu achten.

Die zweite Teilprüfung: Messen

Folgende Messungen müssen in Abhängigkeit vom jeweiligen Prüflingstyp und der Schutzklassenzuordnung durchgeführt werden:

  • Widerstandsmessung des Schutzleiters
  • Messung des Isolationswiderstandes
  • Messung des Ersatzableitstromes
  • Messung des Berührungsstromes
  • Messung des Schutzleiter- bzw. Differenzstromes

Die dritte Teilprüfung: Funktionsprüfung

Nach dem Messen kann die Funktionsprüfung durch Erprobung erfolgen.

Die abschließende Beurteilung:

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderlichen Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind. Andernfalls darf das Gerät in diesem Zustand nicht weiter verwendet werden und muss entsprechend DIN VDE 0701/0702 repariert werden.

Prüffristen sind so zu bemessen, das Fehler, mit denen zu rechnen ist, entdeckt werden.

Richtwerte für Prüffristen ortsveränderlicher Verbraucher:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- u Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen:

Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.
Konkretisierung siehe BGI 600
"Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz - Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln nach Einsatzbereichen"

Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.

Richtwerte für Prüffristen ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel:

  • elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel, Richtwert: 4 Jahre
  • elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen u. Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700), Richtwert: 1 Jahr

Die Dokumentation:

Die Dokumentation nimmt in modernen Managementsystemen einen sehr wichtigen Platz ein. Sie ermöglicht dem Verantwortlichen jederzeit den Nachweis, dass er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

Die Analyse der Dokumentation ermöglicht zusätzliche Aussagen:

  • Welche Fehler traten am häufigsten auf und wie können Sie in Zukunft vermieden werden?
  • Genügen alle Geräte den Anforderungen ihrer Umgebung?
  • Sind die Prüfintervalle ausreichend bzw. können sie verlängert werden?
  • Wurden die defekten Geräte außer Betrieb gesetzt?
  • Wann und von wem wurden die Geräte instand gesetzt?

Wird eine derartige Dokumentation erstellt, so erhält der Verantwortliche oftmals zum ersten Mal eine vollständige Übersicht über die in seinem Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Verbraucher.

Rechtliche Bedeutung der Messprotokolle:

Die rechtliche Bedeutung von Mess- und Prüfprotokollen ist für den Betreiber einer elektrischen Anlage spätestens dann von Wichtigkeit, wenn es zu einem Unfall mit dem geprüften Gerät gekommen ist. Wird der Verantwortliche in einen Personen- oder Schadensprozess verwickelt, muss er nachweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.

Sollte er dies z.B. anhand eines Prüfprotokolls nachweisen können, so ist eine strafrechtliche Verurteilung trotz des Unfalls so gut wie auszuschließen. Zur eigenen Absicherung ist es daher unerlässlich, dass die durchgeführten Wiederholungsprüfungen an den elektrischen Geräten und Anlagen mit den entsprechenden Messwerten in einem Prüfprotokoll festgehalten werden.
Das Messprotokoll ist die Beweisurkunde.


Die Prüfungen werden von uns mit der zurzeit neuesten Messtechnik durchgeführt.
Die Kennzeichnung und Identifikation von Betriebsmitteln durch Barcodeleser und Barcodeetiketten, Verwaltung der Termine und automatische Protokollierung sowie automatische Erstellung von Terminlisten, sind ein Teil dieser Technik.